Unser gemeinnütziger Verein unterstützt finanziell bedürftige Menschen mit Schluckstörungen (Dysphagie).
Unsere Ziele werden insbesondere durch zwei Maßnahmen verwirklicht:
- Zuwendung finanzieller Mittel an Menschen mit Schluckstörungen
- Durchführung von Veranstaltungen, die der fachlichen Aufklärung der Betroffenen dienen.
Zur weiteren Erläuterung hier ein Auszug im Wortlaut aus unserer Satzung:
(die komplette Satzung finden Sie hier als PDF-Datei)
1 Zweck des Vereins, Zweckerfüllung, -erreichung, -verwirklichung
1.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO durch Unterstützung finanziell bedürftiger Menschen mit Schluckstörungen (Dysphagie).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1.1.1 die Zuwendung finanzieller Mittel an Menschen mit Schluckstörungen, damit diese medizinische oder andere Dienstleistungen in Zusammenhang mit Schluckstörungen in Anspruch nehmen können, soweit diese Dienstleistungen durch öffentlich-rechtliche oder private Krankenversicherungen des jeweils Betroffenen nicht vergütet werden, sowie zum Erwerb von Hilfsmitteln, wie z.B. Ess- oder Trinkhilfen;
1.1.2 die Durchführung von Veranstaltungen, die der fachlichen Aufklärung der Betroffenen dienen, die Abgabe von Empfehlungen in Bezug auf die Verbesserung und Koordination von Versorgungsstrukturen sowie die Benennung von Fachleuten, die den Betroffenen weitere, insbesondere medizinische Hilfe zukommen lassen können.
1.2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
1.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.